Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge
§ 1 Hausordnung
Jeder Schüler gilt während der Unterrichtszeiten als Gast in den Räumlichkeiten des Tanzstudios. Die Jeweilige Hausordnung ist einzuhalten. Den Anweisungen des Trainers bzw. des Personals ist Folge zu leisten.
§ 2 Umfang der geschuldeten Leistungen
- Der Unterrichtsvertrag berechtigt zur regelmäßigen Teilnahme am Kurs des jeweils gebuchten Fachs. Eine zusätzliche individuelle Betreuung ist hiervon nicht umfasst.
- Das Tanzstudio schuldet keinen bestimmten Übungs- oder Trainingserfolg.
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Unterricht von einer bestimmten Lehrkraft durchgeführt wird. Das Tanzstudio ist berechtigt, Trainer oder Kursformate nach eigenem Ermessen zu wechseln.
§ 3 Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen
Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen während der Tanzstunden ist untersagt.
§ 4 Haftungsbeschränkung
- Paulina Lidzba haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Schülers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Schülers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Paulina Lidzba zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die regelmäßige Durchführung des jeweils gebuchten Kurses.
- Das Tanzstudio haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Einrichtungen, Missachtung von Anweisungen oder eigenes Verschulden des Schülers entstehen.
- Dem Schüler wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzstunde zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Tanzstudio übernimmt hierfür keine Haftung.
- Der im Gebäude vorhandene Aufzug ist laut Vermieter ausschließlich für die Beschäftigten des Hauses vorgesehen. Das Tanzstudio untersagt die Nutzung der Teilnehmer und deren Begleitpersonen nicht, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Aufzugs entstehen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 5 Kündigungsrechte
- Befindet sich der Schüler mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Paulina Lidzba, den Vertrag fristlos aus gegebenem Grund zu kündigen.
- Kündigungen aus abweichenden Gründen bleiben hiervon unberührt.
- Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich Paulina Lidzba das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Schüler gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 6 Kündigung durch den Schüler
- Der Schüler ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
- Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
- Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Teilnahme am gebuchten Kurs unmöglich oder schädlich wäre.
- Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Schülers an einen Ort, der mehr als 30 km von der Tanzschule entfernt liegt.
- Bei Schließung oder Verlegung des Tanzunterrichts in einen anderen Raum, wenn danach der Trainingsort mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Schülers entfernter liegt als zuvor.
- Der Vertrag kann von beiden Seiten bis spätestens zum 15. eines Monats zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Eine Kündigung des Schülers, gleich aus welchem Grund, muss Paulina Lidzba im Original per Post oder persönlich übergeben werden. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist ebenfalls nicht wirksam.
§ 7 Zustimmung zur Datenerhebung und -verarbeitung
- Der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter stimmt der Erhebung und Speicherung seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) durch Paulina Lidzba ausdrücklich zu.
- Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung und Durchführung des geschlossenen Vertrags sowie zur Übermittlung vertragsbezogener und allgemeiner Informationen. Eine anderweitige Verwendung der Daten, insbesondere eine Weitergabe an Dritte, erfolgt nicht.
- Nach Vertragsbeendigung werden die Daten gelöscht, soweit Paulina Lidzba nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
§ 8 Foto- und Videoaufnahmen
- Der Schüler erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die im Rahmen des Unterrichts oder bei Veranstaltungen entstehen, vom Tanzstudio für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (z.B. Website, Sozial Media, Flyer) genutzt werden dürfen.
- Dieses Einverständnis gilt unentgeltlich und auch nach Vertragsende fort.
- Der Schüler kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Sonstiges
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
- Soweit im Vertrag und diesen AGB jeweils vom „Schüler“ die Rede ist, sind hiermit ausdrücklich auch Schülerinnen gemeint. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschieht nur aus Gründen der Vereinfachung.
- Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Tanzstudios.
Ende der AGB
- Stand September 2025 -